Informationen zu den Covid-19 Schutz‍mass‍nah‍men

Gemäss Art. 35 Abs. 3 Epidemiengesetz (EpG) müssen Gesundheitseinrichtungen dafür sorgen, dass gefährdete Personen und das Personal vor Übertragungen geschützt werden.

Wir passen deshalb unsere Schutzmassnahmen für Mitarbeitende und Bewohnende situativ an.

Informationen zum Coronavirus, die den Kanton Aargau betreffen, finden Sie auf der kantonalen Website. 


    Für Besucher der Pflegewohngruppe

    Aktualisiert: 20.08.2022

    Präventive Massnahmen

    Wir bitten Sie die allgemeinen Schutz- und Hygienemassnahmen wie Abstandsregel und Händehygiene auch weiterhin einzuhalten.  Bei Symptomen (Schnupfen, Husten, Fieber, Gliederschmerzen etc.) lassen Sie sich testen und verzichten Sie auf den vorgesehenen Besuch.


    Leitung Pflegewohngruppe