Kleine Freuden im Alltag
Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie uns besondere Anlässe wie Ausflüge oder Vorführungen durch professionelle Künstler für unsere Bewohnerinnen und Bewohner zu organisieren.
Sie unterstützen uns auch bei der Betreuung von Mieterinnen und Mietern durch unsere Anlauf- und Koordinationsstelle im Bünzpark.
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
Hinweis: Der Trägerverein Bünzpark erfüllt die Anforderungen einer gemeinnützigen Institution. Spenden sind daher bei der Steuererklärung abzugsberechtigt.
Im Trauerfall
Geldspenden statt Blumen
In Todesanzeigen können statt Blumen Geldspenden zu Gunsten des Trägervereins Bünzpark erbeten werden.
Beim Eingang von Trauerspenden zu Ehren der lieben Verstorbenen werden wir jede Spende verdanken und die Trauerfamilien schriftlich informieren.
Kirchenopfer
Trauerfamilien haben die Möglichkeit, bei Trauergottesdiensten die Kirchgemeinden zu bitten, das Kirchenopfer dem Trägerverein Bünzpark zukommen zu lassen.
Hinweise für Angehörige
Verwenden Sie im Trauerfall nach Möglichkeit den folgenden oder einen ähnlich lautenden Hinweis in der Todesanzeige:
Anstelle von Blumenspenden unterstütze man den Trägerverein Bünzpark, 5622 Waltenschwil, Postkonto 61-815582-9, IBAN CH97 0900 0000 6181 5582 9, Vermerk: "Name des Verstorbenen" und Wohnort.
Bankkonto
Raiffeisenbank Wohlen
Konto 50-6418-8
IBAN: CH33 8080 8006 5104 4337 6
Zu Gunsten: Trägerverein Bünzpark, 5622 Waltenschwil
Postkonto
Trägerverein Bünzpark, 5622 Waltenschwil
Postkonto 61-815582-9
IBAN: CH97 0900 0000 6181 5582 9